Mit Rheinland (häufig Rhld. abgekürzt) werden nicht genauer definierte Gebiete am deutschen Mittel- und Niederrhein bezeichnet.
Der Begriff für die ursprünglich fränkisch besiedelten Gebiete kam erst um 1800 auf, als Frankreich die linksrheinischen Teile der Kurpfalz annektiert hatte. Er umfasste im Wesentlichen die Gebiete einiger kleiner Herzogtümer am Rhein und die katholischen „Territorialgebiete“ der Erzbistümer Köln, Mainz und Trier sowie der Reichsstadt Aachen.
Vom Rheinland als einer umfassenden Bezeichnung für die Gebiete am Mittel- und Niederrhein mit einer einheitlichen politischen und gesellschaftlichen Struktur kann erst ab 1797 mit der staatlichen Integration des linken Rheinufers in das revolutionäre Frankreich gesprochen werden. Die zuerst vorübergehend als Cisrhenanische Republik geplante Vereinigung aller von den Franzosen besetzten linksrheinischen Länder von der Kurpfalz bis zum Herzogtum Kleve wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde das gesamte linke Gebiet ab der Kurpfalz von Frankreich annektiert. Die dabei gebildeten vier neuen französischen Départements waren Roer, Rhein-Mosel, Saar und Donnersberg.
Davor war dieses Gebiet im Wesentlichen aufgeteilt auf diverse Herzogtümer und die katholischen „Territorialgebiete“ der drei Erzbistümer Köln, Mainz und Trier, in denen die Erzbischöfe auch die weltliche Macht als Fürstbischöfe innehatten. Daneben gab es in diesem gesamten Bereich noch diverse Grafschaften, kleinere Enklaven, Herrschaften, Abteien und die beiden großen und alten Reichsstädte Aachen und Köln. Auch die Bewohner der verschiedenen Herzogtümer, Grafschaften, Erzbistümer und freien Reichsstädte wurden daher bis 1797 und über viele Jahrhunderte nicht als Rheinländer benannt, sondern als Berger, Geldener, Jülicher, Klever, Kölner und Kurkölner und so weiter. Alle diese Territorien hatten ihre eigene Obrigkeit mit den unterschiedlichsten Gesetzen und Vorschriften und einer rechtlich bevorzugten Oberschicht, den Angehörigen des Adels. Selbst der geographische Begriff „Rheinland“ wurde bis Ende des 18. Jahrhunderts nicht angewendet, entsprechend konnten die Bewohner dieser Gebiete auch keine „Rheinländer“ sein.
Nach dem Wiener Kongress wurden 1815 die auf dem linken Rheinufer liegenden Gebiete auf Preußen, Hessen und Bayern verteilt. Bayern nannte sein linksrheinisches Gebiet, das weitgehend der ehemaligen Kurpfalz mit den Gebieten der pfälzischen Nebenlinien der Wittelsbacher entsprach, zunächst Rheinkreis, später Rheinpfalz, während das Großherzogtum Hessen seine linksrheinische Provinz als Rheinhessen bezeichnete. Die preußischen Gebiete umfassten den größten Teil des vormals französisch annektierten linksrheinischen Gebiets, das rechtsrheinisch im Wesentlichen um das Gebiet des von Napoleon Bonaparte hinterlassenen Großherzogtums Berg ergänzt wurde. Die von Frankreich eingeführte moderne Rechts- und Kommunalordnung wurde in diesen Gebieten weitgehend übernommen. Der napoleonische Code civil als bürgerliche Rechtsordnung blieb bis zum Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 in allen linksrheinischen Territorien weiterhin erhalten.
Die gesamten preußischen Gebiete wurden zunächst zu zwei Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Provinz Jülich-Kleve-Berg zusammengefasst, ab 1822 dann zu einer einheitlichen Rheinprovinz vereinigt. Die Provinz bestand aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier. Speziell für diese Provinz bürgerte sich der Name Rheinland ein, auch in seiner latinisierten Form Rhenania. Da vor dem 19. Jahrhundert bis zur Vereinigung zur Rheinprovinz nur die nördlichen Gebiete bis etwa in Höhe der Ruhrmündung zu Preußen gehört hatten, und die neuen Erwerbungen zudem überwiegend katholisch waren, bestanden gegen die Integration in die neue Herrschaft unter den protestantischen Preußen auch Widerstände. Es bildeten sich separatistische Gegenbewegungen, die man auch durch den historisierenden Begriff Rheinlande mit der Bildung von Forschungseinrichtungen zur regionalhistorischen gemeinsamen Geschichte des Rheinlands unterlaufen wollte. Diese separatistischen Tendenzen, die noch 1923 zum Versuch der Bildung einer Rheinischen Republik führten, konnten sich am Ende nicht durchsetzten.
Nach dem Ersten Weltkrieg erfuhr der Begriff Rheinland zeitweilig eine neue Bedeutungsebene durch die Alliierte Rheinlandbesetzung 1918/19. Wenn vom besetzten Rheinland gesprochen wurde, so meinte man nicht nur das gesamte linksrheinische Deutschland, sondern auch die rechtsrheinisch besetzten „Brückenköpfe“ (30-km-Zone) um Köln, Koblenz und Mainz.
Das Rheinland in diesem Sinne verteilt sich in der deutschen Nachkriegsordnung als Folge der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten eingerichteten Besatzungszonen auf Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Durch neue Gebietsaufteilungen wurde das Rheinland in den nordrhein-westfälischen Niederrhein und den rheinland-pfälzischen Mittelrhein aufgeteilt; nur ein kleiner Teil des nördlichen Mittelrheins gehört heute ebenfalls zum Land Nordrhein-Westfalen. Zu Rheinland-Pfalz gehören der größere Teil der Gebiete am Mittelrhein einschließlich der rechtsrheinischen Gebiete unterhalb der Höhe von Bonn bis zum Rheingau-Taunus-Kreis sowie Rheinhessen und die ehemalige bayrische Rheinpfalz, während Hessen kein linksrheinisches Gebiet mehr hat. Einen Sonderstatus, wie bereits zeitweise nach dem Ersten Weltkrieg, hatte kurzzeitig bis zum 1. Januar 1957 das aktuelle Bundesland Saarland.
Im engeren Sinne meint man inzwischen oft auch nur noch den nordrhein-westfälischen Teil, wenn vom Rheinland gesprochen wird; so ist damit häufig abkürzend vom Landschaftsverband Rheinland die Rede. Für die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich über alle geschichtlichen Umwälzungen hinweg nichts an der ursprünglichen Ausdehnung der Kirchenprovinz geändert, die mit dem Gebietsstand der preußischen Rheinprovinz deckungsgleich war.
Eine einheitliche Rheinische Küche, die alle Gebiete zwischen Nahe im Süden und Niederlande im Norden abdeckt, gibt es nicht. In ländlichen Gebieten insbesondere am Niederrhein, in der Eifel und im Großraum Mosel bis zur Nahe waren viele Menschen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Selbstversorger. Kartoffeln, Kohl, Möhren, Lauch, Sellerie, Spinat, Salat, Gurken und Äpfel waren die autark erzeugten Grundnahrungsmittel, die im Sommer reichlich vorhanden waren und für den Winter konserviert wurden. Als Alltagsküche dienten vornehmlich Suppen und Eintöpfe, Speisen wurden gelegentlich mit deftigen Wurstresten angereichert (z. B. Himmel und Erde). Katholischer Tradition entspringend gab es Fleisch meist nur sonntags, häufig aus eigener Schlachtung. Der Freitag war besonders in den Gebieten, die im Bereich von Gewässern lagen, ein Fisch-Tag. Dieser wurde sowohl von Fischer gefangen und auf Märkten angeboten wie auch selbst geangelt: Aal, Forelle, Barsch, Lachs, zur Saison auch Muscheln rheinische Art. Traditionelle Festtagsgerichte im Gegensatz zur einfachen Alltagsküche (z. B. Rheinischer Sauerbraten, Martins- und Weihnachtsgans, Karpfen blau zu Silvester) wurden im gesamten Rheinland bewusst gepflegt.
Ab ca. 1970 gingen wie überall in Deutschland die regionalen Traditionen zunächst in den urbanen Zentren, später aber auch im „Vüürjebersch“ zu Gunsten internationaler Einflüsse zurück. Auch kleine Orte hatten alsbald ihren eigenen „Italiener“ bzw. „Griechen“. Im 21. Jahrhundert bemühen sich einige Gastronomen, die überlieferten ländlichen Rezepturen verfeinert wieder auf den Tisch zu bringen. Im Vergleich zu anderen deutschen Regionalküchen hat eine „rheinische Küche“ jedoch noch keine außerhalb der Rheinlande wahrgenommene Beachtung erfahren.
Die Weinkultur an Mittelrhein, Ahr und Mosel-Saar-Ruwer ist von dieser regionalen Einschränkung nicht betroffen.